Tiguan 2 Modell 2,0 l Diesel 150 PS, 2019, 6d temp 36AG stillegungsgefährdet?

  • Hallo Rudi,

    es geht im Klartext darum, dass eine EU-Kommission die Rechtmäßigkeit der Zulassung von Dieselmodell mit Abgasnormen Euro 5 bis Euro 6 prüfen will, da deren tatsächliche Abgaswerte im täglichen Betrieb weit überschritten werden. In verschiedenen Foren wird kolportiert , dass hierunter auch die mit Euro 6 d-temp klassifizierten Fahrzeuge fallen könnten.


    ADAC-Beitrag zum Thema: EuGH-Verfahren: Droht Dieselautos bald die Stilllegung?

  • Die Frage hättest Du Dir auch selbst beantworten können. Wie du ja selbst im Titel schreibst, ist der Tiguan II mindestens Euro 6d-temp.
    Im Artikel ist die Rede von Euro 5 - Euro 6c (kein d !!!).
    Abgesehen davon wird eine rückwirkende Stilllegung niemals passieren. Das wäre ja als würde man sich selbst ins Knie schießen (nicht nur von VW sondern auch von der EU)

  • Sehe das auch so, denn sonst würde sich die Situation nach jeder Wahl ändern. Wenn für eine neue Fahrzeugserie eine Bauartzulassung erteilt wird ist Diese nicht zeitlich eingeschränkt. Neue Regeln beziehen sich immer auf neue Bauzulassungsanträge.

  • Danke für euere Einschätzungen; grundsätzlich sollten rückwirkend Zulassungsgenehmigungen eigentlivch nicht zurück genommen werden können.

    Aber ich erinnere an eine für einen meiner Mitarbeiter im Dezember 1999 abgeschlossene Direktversicherung, bei der nach Ablauf und Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich Zinsen zum 01.12.2014 rückwirkend mit Gesetzesbeschluss vom 01.12.2004 Versorgungsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden durften, was bei Vertragsabschluss so nicht vorgesehen war. Soviel zur rückwirkenden Gesetzesänderungen!