Hat schon jemand Spurplatten auf den Tiger gemacht !?
20" Suzuka Spurplatten ?
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Ja,
- 20" Suzuka (Sommer + Winter)
- 30mm Eibach Federn
Paket Nr. = E10-85-043-05-22
Feder Nr. VA = F11-85-043-03-FA
Feder Nr. HA = F11-85-043-04-RA
Gutachten Nr.: TU-025989-Q2-024- Eibach Spurplatten VA 40mm + HA 50mm
Paket Nr. VA = S90-7-20-017
Platten Nr. VA = 91720017
Paket Nr. HA = S90-7-25-005
Platten Nr. HA = 91725005
ABE Nr. (alternativ zu Gutachten) = 91596
Gutachten Nr. (alternativ zu ABE) = 42TG0177-24 -
Sieht Geil aus. Aber eine Doofe frage 2x20 und 2 x 25mm.
Laut deiner Teile nr ???
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Ja richtig, vorne jeweils 20mm pro Rad (also 40mm auf der Vorderachse) und hinten jeweils 25mm pro Rad (ergo 50mm auf der Hinterachse).
Das ist jeweils das geprüfte Höchstmaß (laut Gutachten) für die Suzuka Felgen in Verbindung mit der R-Line Radhausverbreiterung. Wer mehr will, muss zur Einzelabnahme und evtl. vorher einen Haufen Auflagen erfüllen... -
Was hast du dafür bezahlt !?
Wo gekauft !? Ebay !?Der Tiger hat 5x112 !?
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Bezahlt habe ich:
154,-€ für die Platten (Kfz-Teile 24)
20,- € für die Montage
60,- € für den TÜV
Gesamt 234,- €Zur Zeit bester Preis (D&W):
VA: Link für VA (71,- €)
HA: Link für HA (74,- €)
Gesamt: 145,- € (+ Montage, + TÜV = 225,- €)Das Gutachten kannst Du hier herunterladen und für die Abnahme ausdrucken.
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Und am Fahrzeug musstest du nichts ändern? Ich spiele auch mit dem Gedanken mir Spurplatten zuzulegen, aber ohne Tieferlegung.
Gruß
Frank -
Nein, es muss nichts verändert werdern. Der Tiguan bietet mit den Suzuka Felgen und der R-Line Radhausverbreiterung genügen Spielraum.
Selbst mit einer dezenten Tieferlegung (30mm bis 40mm) und den Spurplatten besteht er den Verschränkungstest beim TÜV ohne zusätzliche Arbeiten/Veränderungen/Auflagen.Alles im grünen Bereich!!!
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Moin
Toll
ist da ein Gutachten dabei mit dem man halt zum Tüv muss.Oder gibt es auch andere Möglichkeiten mit einer ABE wo man nicht mehr zum TüV muss wäre ja einfacher .
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...hier gibt es noch etwas: Link
Allerdings hilft das auch nicht wirklich...So eine Vorführung bei einer autorisierten Prüfstelle ist doch gar nicht schlimm, dann ist man in jedem Fall auf der sicheren Seiten.
Nun gut..., kostet (je nach Bundesland) ca. 60,- €.
Man bekommt amtliche Papiere zum Mitführen im Fahrzeug. Diese müssen bei Kontrollen und zur HU vorgelegt werden, damit es nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommt.
Die Veränderung am Fahrzeug muss erst bei der nächsten Änderung der Zulassung (z.B. Halterwechsel) in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden (Straßenverkehrsamt). - Oder man "baut" das Fahrzueg wieder zurück und "verbrennt" die (zusätzliche) Abnahmebestätigung.Für die Vorführung bei einer Prüfstelle wird nur der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und das passende Gutachten benötigt.
Es ist also kein Problem/Umstand für Leute, die den Brief bei der Bank haben, oder das Fahrzeug über einen Leasing-Vertrag betreiben.
(Je nach Leasing-Typ sollte sollte die Änderung vorab mit dem Eigentümer abgestimmt werden)Anerkannte Prüfstellen wären z.B.:
TÜV / DEKRA / GTÜ / KÜS / usw.Klartext:
- Spurplatten ordnungsgemäß einbauen (lassen)
- das Fahrzeug unverzüglich (direkt) bei einer anerkannten Prüfstelle vorführen
- bei der Prüstelle sind ein passendes Gutachten und der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vorzulegen
- die nun erhaltenen zusätzlichen Papiere sind künftig mitzuführen und bei Aufforderung sowie zur HU vorzulegen- - - fertig - - -
- eine Übernahme (Festschreibung) in die Zulassungspapiere ist erst bei der nächsten Änderung der Zulassung nötig