Ok danke für die Info.
Hast Du vielleicht ein Bild von Deinem Tiger?
20" Suzuka Spurplatten ?
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Ja, blätter doch mal eine Seite zurück da habe ich Bilder reingestellt
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Ok danke, ja sieht perfekt aus.
Nur noch kurz Du hast vorne 50mm und hinten 60mm Spurverbreiterungen oder?
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Ja genau so ist es.
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Hallo zusammen,
habe die letzten Tage auch Eibach Spurverbreiterungen in Kombination mit dem Serienfahrwerk & den serienmäßigen 20" Suzuka Felgen montiert.
VA: Eibach Pro-Spacer S90-7-20-017-B -> 40mm pro Achse bzw. 20mm pro Seite
HA: Eibach Pro-Spacer S90-7-25-005-B -> 50mm pro Achse bzw. 25mm pro Seite
Habe das R-Line Exterieur Paket und an der Karosserie etc. nichts nachgearbeitet. Der TÜV-Prüfer sah an der VA kein Problem. Bzgl. HA war er ein bisschen skeptisch und hat per Verschränkungsversuch die Freigängigkeit kritisch geprüft. Er kam zum Schluß das unter Extrembedingungen (5 Personen + Gepäck + Anhänger + Schlagloch) der Reifen u.U. an der Kunststoffverbreiterung schleifen könnte. Schlußendlich wurden die Spurverbreiterungen aber ohne weitere Auflagen eingetragen !!
Die Bilder im Anhang zeigen die Situation an der HA vor bzw. nach der Montage der Spurverbreiterungen.
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Die Bilder im Anhang zeigen die Situation an der HA vor bzw. nach der Montage der Spurverbreiterungen.
Das Reifenprofil (nicht der Reifen!) darf definitiv nicht über die Kotflügelaußenkante überstehen (sieht auf den Fotos aber so aus!) und trotz Eintragung ist das nicht erlaubt.
Bei uns gibt es mittlerweile eine spezielle "Technische Truppe" der Polizei und die haben auch schon einige Autos stillgelegt und abschleppen lassen,
gelten mittlerweile sogar als der Schrecken aller Tuner.
Da haben sich schon einige Autofahrer und Fahrzeughalter trotz vermeintlich korrekter Eintragung im Fahrzeugbrief sehr gewundert und mussten zurückbauen,
wie gesagt, trotz vorheriger (korrekter) Eintragung.Mich würde nur interessieren, was dann den Sachverständigen passiert, die etwas eintragen, was sich bei näherer Überprüfung als unzulässig anzusehen ist?
Eventuell - oder hoffentlich - war bei Dir ja nur der Winkel der Kamera unglücklich gewählt!?
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ALs ich noch mich als Tuner betätigt habe, das war in den 80'ziger Jahren.
Da gab es schon dies Technisch versierte Truppe bei der Polizei, bei uns in Berlin.
Die hatten damals schon ein sehr gutes wissen. Wenn es eingetragen war (ordenentlich bei der TÜV Stelle) und es war nicht gesetz mäßig (z.B. zu tief, zu kleines Lederlenkrad) trotz ABE wurde Dir die weiterfahrt verboten.
Ich hatte in meinen Kadett C Coupe GTE ein zu kleines Lenkrad mit ABE eingebaut, no Chance.
Nach Hause Orginal wieder rein vorgeführt und bezahlt. -
Eventuell - oder hoffentlich - war bei Dir ja nur der Winkel der Kamera unglücklich gewählt!?
Hallo zusammen,
Danke für Eure Kommentare ... auf den Bildern kommt es tatsächlich heftiger rüber als es in Wirklichkeit ist. Daher liegt's wie von @Andreazzz vermutet höchstwahrscheinlich an der Kameraperspektive.
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Ich schleuder gerade ein wenig wegen der Federn.
Es gibt folgende Modelle zu Auswahl:
- Art.-Nr: E10-85-043-02-22 (EIBACH) KFZteile24.de sagt PASST
- Art.-Nr: E10-85-043-05-22 (EIBACH) Tig-R-Line hat diese verbaut
Zu hüllffff liebe Gemeinde, welche sind denn nun die richtigen ???
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Welche ET ist eigentlich möglich bei Spurplatten:
VA 40
HA 50Ich spiel grad mit Winterreifen.