Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Verhandlung, beginnend am 10.4.2018, mit der Urteilsverkündung am 15.5.2018 die beweiszweckdienliche Nutzung von sogenannten Dashcams zugelassen (BGH / Aktenzeichen: VI ZR 233/17).
Was ist eine "Dashcam"?
Dashcams sind Minikameras, die an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigt werden und die eigene Fahrt/den Vekehr aufzeichen.
Bisher:
Bisher waren solche Aufnahmen im deutschen öffentlichen Straßenverkehr aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten, bzw. heftig umstritten und höchstens zu privaten Zwecken (z.B.: als Urlaubsvideo) geduldet. Wer bisher solche Aufnahmen vor Gericht brachte musste damit rechnen selbst, wegen Verletzung der Datenschutzordnung, "bestraft" zu werden. Allerdings waren manche Gerichte auch bereit solche Aufnahmen anzuerkennen.
Dashcams sind z.B. in Russland seit Jahren schon sehr beliebt und es gibt (wahrscheinlich aufgrund einer anderer Gesetzgebung) haufenweise Videos auf den bekannten Internetportalen.
Neu:
Aufnahmen mit einer solchen Kamera dürfen in Deutschland weiterhin (auch nach dem Urteil) aus datenschutzrechtlichen Gründen NICHT veröffentlicht werden (z.B.: YouTube usw.). - Aber: Kommt es zu einem Unfall, dürfen die Aufnahmen gesichert und bei Streitigkeiten vor Gericht als Beweismittel verwendet werden. - Die Kameras dürfen übrigens (von privat) auch nicht zur strafrechtlichen Verfolgung von Verkehrs-Rowdy genutzt werden (ähnlich wie "Knöllchen-Horst" im Harz).
...ich find's gut!
Vor allem wenn man bedenkt, dass Polizei, Verkehrsverbände usw. an jeder Ampel/Kreuzung/Brücke/Tunnel usw. Kameras haben und damit die Öffentlichkeit, also auch Privatleute filmen und die Aufnahmen auch nutzen (unter Anderem: zur Aufklärung von Straftaten)... - "Gleiches Recht für alle"!