Dashcams in Deutschland nun offiziell zugelassen

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Verhandlung, beginnend am 10.4.2018, mit der Urteilsverkündung am 15.5.2018 die beweiszweckdienliche Nutzung von sogenannten Dashcams zugelassen (BGH / Aktenzeichen: VI ZR 233/17).



    Was ist eine "Dashcam"?
    Dashcams sind Minikameras, die an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigt werden und die eigene Fahrt/den Vekehr aufzeichen.



    Bisher:
    Bisher waren solche Aufnahmen im deutschen öffentlichen Straßenverkehr aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten, bzw. heftig umstritten und höchstens zu privaten Zwecken (z.B.: als Urlaubsvideo) geduldet. Wer bisher solche Aufnahmen vor Gericht brachte musste damit rechnen selbst, wegen Verletzung der Datenschutzordnung, "bestraft" zu werden. Allerdings waren manche Gerichte auch bereit solche Aufnahmen anzuerkennen.


    Dashcams sind z.B. in Russland seit Jahren schon sehr beliebt und es gibt (wahrscheinlich aufgrund einer anderer Gesetzgebung) haufenweise Videos auf den bekannten Internetportalen.



    Neu:
    Aufnahmen mit einer solchen Kamera dürfen in Deutschland weiterhin (auch nach dem Urteil) aus datenschutzrechtlichen Gründen NICHT veröffentlicht werden (z.B.: YouTube usw.). - Aber: Kommt es zu einem Unfall, dürfen die Aufnahmen gesichert und bei Streitigkeiten vor Gericht als Beweismittel verwendet werden. - Die Kameras dürfen übrigens (von privat) auch nicht zur strafrechtlichen Verfolgung von Verkehrs-Rowdy genutzt werden (ähnlich wie "Knöllchen-Horst" im Harz).



    ...ich find's gut! :thumbup:
    Vor allem wenn man bedenkt, dass Polizei, Verkehrsverbände usw. an jeder Ampel/Kreuzung/Brücke/Tunnel usw. Kameras haben und damit die Öffentlichkeit, also auch Privatleute filmen und die Aufnahmen auch nutzen (unter Anderem: zur Aufklärung von Straftaten)... - "Gleiches Recht für alle"!

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    TDI / 176 KW ~ Oryxweiß Metallic Perlmutteffekt ~ Highline ~ 2x R-Line ~ 20" Suzuka ~ Pano ~ AHK ~ Leder ...


    Eibach Federn 30mm ~ Spurplatten VA 40mm + HA 50mm ~ 20" Suzuka für Winter ~ Scheibenfolie hinten ~ LED Nebelleuchten ~ Kofferraum LED ~ diverse Codierungen

    Verbrauch
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  • Habe den Bericht über das BGH Urteil über Dashcams auch heute gehört auf NDR 2.


    Es wurde aber ausdrücklich gesagt, daß das Filmen mit Dashcams als Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat gewertet werden kann. Insbesondere, wenn der im Falle eines Unfalls der Unfallgegner die hinzugerufene Polizei auf die Dashcam Aufzeichnung hinweist.


    Weiterhin wurde zur Verwertbarkeit der Aufnahmen gesagt, das ein Gericht entscheiden muß, ob das Interesse des Dashcam-Aufzeichners hinsichtlich seiner Unschuld als Unfallbeteiligter und seines Anspruchs auf ein gerechtes Verfahren und eines gerechten Urteiles höher zu bewerten ist als die verletzten Persönlichkeitsrechte der anderen Partei bzw. des möglichen Unfallgegners.


    SORRY ...

    AUDI Q4 50 Sportback S-Line

    BMW 4er Cabrio F33 Luxury Line

    Tiguan TSI Sound

  • Hm was man so alles hören kann!!! ^^


    Die Dashcam ist als Beweismittel zugelassen vor Gericht. Warum sollte nun die aufnahme unter Strafe stehen?? ?(
    Die Filme dürfen nicht veröffentlicht werden und es darf keine dauerhafte Aufnahme, wie diese Go pro o. ä., gemacht werden. Meine Dashcam macht Dateien die 5 Minuten groß sind und werden im Zyklus überschrieben.


    Ich finde es sehr gut! :thumbsup:

    Black is beautyful, ob bei der Farbe oder beim Kraftstoff. :thumbup: Aber sauber muss er sein. ^^
    :!: Power is nothing with out controll :!:

  • Was die erlauben,.... bin seit 5 Jahren mit Dashcams in allen Familienfahrzeugen Unterwegs, derzeit mit iTracker mini und Gramin 55, und im Spaßauto eine Blackvue DR650GW-2CH.