Deshalb sollte auch jeder Wissen : Jeder Geschädigte hat das RECHT auf einen UNABHÄNGIGEN Sachverständigen, sofern die Schadenshöhe 1000.- Euro übersteigt. Diese Sachverständigenkosten MÜSSEN von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Unter 1000.- Euro reicht in aller Regel ein Kostenvoranschlag.
Die schlechteste Wahl zur Schadensfeststellung ist IMMER der Sachverständige der gegnerischen Versicherung, oder ein von der gegnerischen Versicherung BEAUFTRAGTEr Sachverständiger, welcher immer gering einschätzt um wieder Aufträge von eben dieser Versicherung zu erhalten.
Aber ich denke, das wissen eigentlich ALLE .
VG Uwe