Kleiner Auffahrunfall!

  • Ich muss mir jetzt hier einfach mal meinen Frust von der Seele schreiben!
    Anfang März letzten Jahres wurde ich in einen provozierten Unfall verwickelt und konnte das auch beweisen.
    Nur ganz kurz zum Unfallhergang: Ich bekam zuvor an einer Baustelleneinfahrt von einem ausländischen Mitbürger mit voller Absicht und sehr riskant die Vorfahrt genommen, es war nichts passiert, obwohl es sehr knapp war.
    Ich habe gehupt, um mein Missfallen zu dieser Harakiri-Aktion zum Ausdruck zu bringen und die Sache war für mich erledigt.
    Als Antwort bekam ich dann 100m weiter von ihm eine Vollbremsung hingelegt und mein Bremsweg war exakt 5cm zu kurz.
    Das Nummerschild war verbeult, das Lüftungsgitter kaputt und Schrammen auf der Stoßstange.
    Für den Unfallhergang habe ich Zeugen, die Polizei sagt, der Unfall war für mich unabwendbar und die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen einer Straftat gegen meinen Unfallgegner,
    der bis heute anscheinend keinen Kontakt (Schutzbehauptung?) mit seiner Versicherung aufgenommen hat.Ich musste gar über den Zentralruf den Halter vom Auto feststellen lassen
    und zwei Versicherungen stritten darum, wer denn nun eigentlich zuständig sei... oder richtiger: nicht zuständig wäre!


    Schaden rund 1000 Euro laut Kostenvoranschlag.
    Ich habe mir den Schaden in der Lackiererei eines Freundes und mit dessen Hilfe zum Selbstkostenpreis wieder gerichtet, Gitter ausgetauscht, Schrammen beseitigt und alles ist wieder in bester Ordnung, dem Tiger geht es auch wieder richtig gut... nur mir nicht, ich könnte kotzen!


    Dieses Hin- und Her mit der Schadenabwicklung zieht sich jetzt schon fast 1 Jahr.
    Die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft ist seit Monaten nicht zu bekommen und die Versicherung zahlt einfach nicht, glaubt mir ohne Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft nicht so richtig,
    d.h., nach einer Klageandrohung meinerseits wurden ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht einmalig 500 Euro überwiesen.
    Damit sind meine Reparaturkosten zumindestens schon mal ersetzt.
    Und jetzt für 2019 hat mir meine eigene Versicherung erst mal rein vorsorglich die SF-Klasse zurückgestuft, weil ja noch was kommen könnte....

    3 Mal editiert, zuletzt von Andreazzz ()

  • d.h., nach Klageandrohung wurden ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht einmalig 500 Euro überwiesen.
    Damit sind meine Reparaturkosten zumindestens schon mal ersetzt.

    Wenn die Versicherung schon freiwillig 500.- zahlt, dann wissen die genau, das sie nicht um die Begleichung des Schadens herumkommen. Klage einreichen bzw. Mahnbescheid gegen die Versicherung stellen, dann kommt das restliche Geld vor einem möglichen Gerichtstermin, da die Versicherung das Prozessrisiko mit den verbundenen Kosten scheut.


    Übrigens : Nutzungsausfall geltend machen sowie die übliche Kostenpauschale bei Haftpflichtschäden für Auslagen und zeitliche Aufwendungen einfordern !!! Dieser Versicherung ja nichts schenken !!!


    VG Uwe

    AUDI Q4 50 Sportback S-Line

    BMW 4er Cabrio F33 Luxury Line

    Tiguan TSI Sound

  • Ich habe das ja schon beim Anwalt liegen, hatte ich nicht erwähnt!
    Nach Rücksprache mit der RS-Versicherung habe ich der ersten Rechtsanwältin schon das Mandat entzogen und der neue Anwalt wird auch nicht so richtig tätig.
    Schwierige Sache, blablabla, da müssen wir abwarten. Wir haben doch schon was erreicht, usw., usw.
    Hat schon mehrfach alle Beteiligten angemahnt, reagiert aber in meinen Augen dann trotzdem nicht richtig!
    Meine Fotos reichen angeblich nicht als Nachweis für eine Reparatur im Umfang des KVA und die Schrammen in der Stoßstange lassen sich nun mal photographisch
    nicht richtig darstellen, bzw. deren Beseitigung.
    Die Forderung eines Nutzungsausfalls und Wertminderung seien von seiner Seite ja auch nur ein "Versuch"!


    Ob ich noch mal mit der Rechtschutzversicherung telefoniere?
    Die können doch sicher auch mal Druck machen!?


    Und ich überlege auch noch, ob ich nicht mal diese Aufsichtsbehörde der Versicherungen (wie heißt das richtig?) anschreibe?
    Darf ich das, wenn ich bereits einen Anwalt eingeschaltet habe?
    Auf meine emails reagiert der RA nämlich mitterweile nicht mehr und tätig wird der bestenfalls auch nur noch, wenn ich mehrfach daran erinnere.
    Der RA hat mir einen Brief geschrieben, wonach für mich zwischen den Zeilen irgendwie zum Ausdruck kommt, das der keine Lust mehr hat!
    Ich soll doch mit dem Erreichten zufrieden sein, usw.

  • Ich hatte eine ähnliche Situation.


    In einer Autobahnabfahrt fuhr ein Kies-Lkw vor mir. In der Kurve fielen große Kieselsteine von dem Unterfahrschutz auf die Fahrbahn und sprangen mir vors Auto. Lackabplatzer und ein beschädigter Kühlergrill waren die Folge. Schaden 1.000 Euro. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Ladungssicherung gefertigt. Vor Gericht stellte sich heraus, dass er ca. 500m vor der Unfallstelle Kies geladen hat, aber danach nicht um seinen Lkw gegangen ist, um den hinteren Unterfahrschutz zu säubern.


    Somit eigentlich alles klar, sogar vom Richter bestätigt. Trotzdem zahlte die Versicherung trotz mehrmaliger Aufforderung durch einen RA nicht.


    Nächster Schritt wäre eine Klage gewesen. Aufgrund fehlender Rechtsschutzversicherung und einem Streitwert von 1.000 Euro sah ich davon ab. Ich ließ es mir aber nicht nehmen, eine Beschwerde an die Versicherung zu schreiben. Ich warf ihnen vor, es genau auf solche Konstellationen abzusehen, fehlendes Vorhandensein einer Rechtschutzversicherung und finanzielle Angst vor Prozesskosten.


    Aufgrund dieses Schreibens reagierte die Versicherung und beglich den Schaden ohne weiteres murren.


    Dies zeigte mir, dass in den entsprechenden Etagen vermutlich doch noch etwas Menschlichkeit vorhanden ist.


    Vielleicht wäre das auch eine Option für dich.


    Andreas

    George Best : "Ich habe viel Geld in meinem Leben für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben, den Rest habe ich sinnlos verprasst"

  • Ich denke mal drüber nach!
    Danke für den Tipp, ich weiß nur nicht, ob ich da in ein laufendes Verfahren eingreifen darf und mir möglicherweise durch eventuell falsche Formulierungen
    auch noch ein Eigentor schieße!?
    Mein RA hat mir erzählt, ich dürfe nicht mehr selbst aktiv werden.


    Übrigens ist das Internet voll von solchen Geschichten, wenn ich den Namen der Versicherung mal eingebe.
    Die legen es tatsächlich darauf an, möglichst nichts oder zumindestens wenig zu zahlen.
    Ich bin ja schon ganz froh, zumindestens meine Selbstkosten ersetzt bekommen zu haben, aber irgendwie sträubt sich da was in mir,
    dieser unseriösen Bande auch noch den Erfolg zu gönnen.

  • leider habe ich auch schon vielfach erleben müssen, das Anwälte bei solchen "Kleinigkeiten" eher lustlos operieren und somit kaum große Erfolge zu erwarten sind


    aus diesem Grund schreibe ich meinem Anwalt von meiner Seite vor, was er zu tun hat - dann passiert das in aller Regel auch so, wie ich es haben will - schließlich bezahle ja ICH den Mann mit meinem Geld für seine Aktivitäten


    komme allerdings meistens ohne Anwalt aus - klingt jetzt vielleicht blöd, aber ich drohe einer Versicherung, wenn Sie nicht schnell genug einen Schaden begleicht, mit einem Mahnbescheid und nachfolgendem Verfahren sowie Abgabe an einen Juristen - dann hat es bislang immer geklappt


    Habe in Einzelfällen auch schon persönlich weitaus mehr erreicht als der beauftragte Anwalt - und hätte mir dessen Gebühren ersparen können


    Ist leider nicht immer so einfach zu seinem Recht zu kommen


    Hoffe, Das Du auch bald Erfolg vermelden kannst in deiner Sache


    VG Uwe

    AUDI Q4 50 Sportback S-Line

    BMW 4er Cabrio F33 Luxury Line

    Tiguan TSI Sound

  • Ich hatte im letzten Jahr auch einen VU, mir ist hinten einer aufgefahren. Schaden 6000€ Plus 1000€ Wertminderung ( Wagen war drei Wochen alt ). Schaden wurde beglichen Wertminderung nur 500€ mit der Aussage das 2 Gutachter 500€ für ausreichend halten würden, beide Gutachter waren Angestellte der Versicherung. Mein Gutachten war vom TÜV-Nord. Die Versicherungen beschäftigen einen ganzen Stab von Rechtanwälten die die Schäden runterrechnen. Es sind meist die Versicherungen die in den Internetportalen die Günstigsten sind.
    Wie Andreazzz auch schon festgestellt hat einmal im Google Die Versicherungen eingeben mein Gegner hatte Gene...Versicherung.
    Ich habe die Sache über die RV noch am laufen.
    Rolf

  • Hallo zusammen,


    die Sachverständigen der Versicher gelten als befangen. Am Besten über den Rechtsanwalt und dem Gericht einen Sachverständigen bestellen lassen.
    Meine besten Erfahrungen habe ich über die Sachverständigen vom TÜV Nord/ Süd oder Rheinland gemacht.


    Grüße Matzfetter

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


    Das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken.

  • Die gegnerische Versicherung bei mir ist immer bei Vergleichen ganz vorne mit dabei und häufig sogar die billigste, da sieht man, was man im Schadenfall davon hat.
    Billig ist ja noch lange nicht preiswert oder günstig.... Ihr wisst schon, was ich meine!


    Das Ärgerlichste in meinem Fall ist ja jetzt auch noch, dass ich in 2019 von meiner eigenen Versicherung nicht in die günstigere SF-Klasse eingestuft worden bin und die aus 2018 behalte.
    Wenn ich keine Rabattschutzklausel inkludiert hätte, wäre ich sogar von SF 14 (in 2018) in SF 4 zurückgestuft worden, hätte also in 2019 insgesamt 11 schadenfreie Jahre verloren,
    wohl nur vorübergehend bis zur gerichtlichen Klärung, aber ungerechtfertigt... und das ist mir eben nicht egal!
    Entscheidend für das Verhalten der Versicherung ist auch nicht, ob das Unternehmen was gezahlt hat, sondern, ob es möglicherweise etwas bezahlen müsste... alles im gesetzlichen Rahmen, wenngleich auch unverständlich! Dennoch kann ich meiner Versicherung also keinen Vorwurf machen.
    Nachdem mein Rechtsanwalt meine eigene Haftpflicht-Versicherung ageschrieben hat, sie sollten ggf. Ansprüche meines Unfallgegners abwehren und ihn doch bitte als RA im Streitfal beauftragen (das Dollarzeichen in den Augen lässt grüßen!) haben die sofort einen "offenen Fall" daraus gemacht und so reagiert, obwohl nie Ansprüche von der Gegenseite gestellt worden sind.
    Der Unfallgegner wird sich auch schön hüten, er hätte dann wohl auch noch ein Verfahren wegen versuchtem Versicherungsbetrug am Ar...?


    Gott sei Dank hatte ich Zeugen, die Polizei sagt, sonst hätte es ganz übel für mich ausgesehen, Anscheinsbeweis, usw.


    Wie dem auch sei, ich habe meine eigene Versicherung heute morgen in einem freundlichen Brief (mit kopiertem Schriftverkehr der Staatsanwaltschaft und der Polizei) aufgefordert,
    die mir zustehende Einstufung für 2019 anzuerkennen und den Fall nach nunmehr fast einem Jahr zu schließen!
    Ich bin mal gespannt, wie die reagieren und was die jetzt machen?


    Ob ich meinem RA nun "ins Handwerk pfusche" ist mir mal sowas von egal, die diesbezügliche Kommunikation mit meiner Versicherung wäre seine Aufgabe gewesen... und er macht ja nichts!
    Im Übrigen ist das von meiner Seite auch nur eine freundliche Bitte an die Versicherung!?




    NS:


    Ohne RA bekommt man bei einem Komplizierten Schadensfall nicht einmal Einsicht in die Ermittlungsakten der Strafverfolgungsbehörden,
    weshalb mir die Rechtschutz-Versicherung ausdrücklich dazu geraten hat!

  • Meine besten Erfahrungen habe ich über die Sachverständigen vom TÜV Nord/ Süd oder Rheinland gemacht.

    Ich auch!
    In einem anderen Schadenfall (4000 Euro, auch unverschuldet!) hatte 2012 die gleiche unseriöse Versicherung wie im aktuellen Schadenfall mitgeteilt, dass man mir deren Gutachter schicken
    wolle und einen eigenen nicht bezahlen werde. Daraufhin habe ich auf Empfehlung einen Sachverständigen vom TÜV eingeschaltet, der sich mit diesen Vollpfosten dann um sein Honorar selbst gestritten hat... und der hatte auch noch sichtlich Spass dabei!

    Einmal editiert, zuletzt von Andreazzz ()