Es geht um das Verkehrszeichen "Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 to zul. GG"!
Ich wurde gestern mit dem Geländewagen meines Bruders und meinem großen Anhänger angehalten, weil vermutet wurde, dass das zul. GG des Gespanns über 3,5 to lag.
Ich war der Meinung das sich das Verkehrszeichen nur auf ein einzelnes Fahrzeug bezieht und nicht auf Gespanne, d.h. weder Zugfahrzeug noch Anhänger liegen jeweils über 3,5 to zul. GG.
Zum Schluss waren selbst die Polizisten so verunsichert, dass ich weiter fahren durfte.
Was ist denn nun richtig?
Bitte nicht auf´s Internet verweisen, da gibt es auch keine eindeutigen Aussagen.
Ich könnte ja mal bei der Polizeibehörde genau nachfragen, aber ich möchte auch keine "schlafenden Hunde" wecken