Apell an die Radfahrer unter uns!

  • Zieht Euch auffällige Klamotten an und seht zu, dass ihr eine vernünftige Beleuchtungsanlage am Rad habt und die Räder den Zulassungsbestimmungen entspechen!


    Ich hatte am Freitag in der Dämmerung einen Unfall mit einem MTB-Fahrer!
    Ich bin links abgebogen und habe den Radfahrer in der Dämmerung nicht wahrgenommen.
    Das wichtigste vorab, ihm ist im Grunde fast nichts passiert, ein paar Schürfwunden und Prellungen, dazu Schwindel und Kopfschmerzen.
    Ich möchte das nicht noch einmal erleben!


    Total schwarz gekleidet, schwarzer Helm (Gott sei Dank), komplett schwarzes Fahrrad und definitiv ein verkehrsunsicheres Fahrrad,
    dazu regennasse dunkle Straße. Ich möchte behaupten, dass ich den mit auffälliger Kleidung gesehen hätte.
    Keine Reflektoren, keine Katzenaugen, keine Rückleuchte, eine kleine winzige Batterieleuchte vorne, möglicherweise nicht zugelassen.


    Ist mir ins eingeschlagene rechte Vorderrad gefahren, auf dem Dach gelandet und mit dem Fuß in die Scheibe geschlagen,
    Schaden am Auto über 4000 Euro, Dellen in Kotflügel, Tür, Dach, A-Säule und die Windschutzscheibe gesplittert.
    Ist aber auch egal, das hätte böse ausgehen können, das Auto ist in der Werkstatt und kann repariert werden.
    Der Radfahrer ist auf dem Dach liegen geblieben und nicht mehr runter gestürzt, deshalb vermutlich auch keine Knochenbrüche und Folgebehandlungen.


    Ich werde den Unfall morgen der Versicherung melden und die Fotos abgeben.
    Ich komme ohnehin nicht aus der Haftung raus und mir ist es egal, ob und wenn ja, wie viel Teilschuld der Radfahrer bekommt.
    Sicher wird es anhand der Fotos auffallen, dass das Rad verkehrsunsicher ist und nicht den Bestimmungen entspricht.
    Ich weiß nun nicht, was die Versicherung nun daraus macht.
    Vermutlich wird er wohl Ärger bekommen, auch weil er Polizist ist. Und das Thema Schmerzensgeld ist sicher auch damit erledigt.


    Ein Selbstbehalt von 300 Euro wird so oder so an mir hängen bleiben und eine Strafe muss ich sicher auch bezahlen, der Punkt in Flensburg juckt mich nicht weiter,
    ich habe da keine - Premiere!


    Ich werde auch mal schauen, ob es eine Jacke mit Protektoren gibt, die ich zukünftig beim E-Biken anziehen kann.
    Ich bin auch schon zweimal gestürzt und hatte Probleme mit Rippenprellungen und diese Aktion vom Freitag hätte ich ganz sicher nicht ohne Knochenbrüche überstanden!?

  • Richtig, genau so!
    Und so sieht auch mein eigenes E.Bike aus, habe es nach dem Unfall noch mal überprüft!


    Die aufnehmenden Polizei-Beamten haben sich übrigens - trotz meines Hinweises - für das Fahrrad meines Unfallgegners überhaupt nicht interessiert, für mich völlig unverständlich!

  • Hallo Andreazzz,
    hier ein paar Vorschriften die der Gesetzgeber für ein Verkehrssicheres Fahrrad vorschreibt. Hoffe es hilft dir weiter.


    Auf die richtige Ausstattung kommt es an. Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Vorgaben gemacht, die ein verkehrssicheres Fahrrad erfüllen muss.
    Verkehrssicheres Fahrrad


    Vorgeschrieben sind:
    - zwei voneinander unabhängige Bremsen (für Kinder möglichst Hand- und Rücktrittbremse)
    - eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte
    - eine Lampe( vorne)
    - ein weißer Reflektor (vorne)
    - ein rotes Rücklicht
    - ein roter Reflektor (hinten) (Rücklicht und Reflektor können integriert sein. Ein zweiter Reflektor ist ratsam, seit Juli 2017 aber nicht mehr vorgeschrieben.)
    - vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen
    - rutschfeste und festverschraubte Pedalen, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind
    - Ein Dynamo ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Seit 2013 sind auch Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb zugelassen.


    Ohne diese Ausstattung darf ein Rad im Verkehr nicht genutzt werden. Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) muss die Beleuchtung auch tagsüber funktionieren, alle Rückstrahler müssen immer vollständig vorhanden sein.

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


    Das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken.

  • Genauso ist es, ich hatte mich auch schon informiert!
    Bremsen werden wohl in Ordnung gewesen sein und die Rechtmäßigkeit / Zulässigkeit dieser winzigen kleinen Funzel am Lenker zweifel ich stark an.
    Restlos alles andere war schlicht nicht vorhanden ... siehe Foto!

  • Das Rad wurde von einen Polizeibeamten gefahren, 8| mit der Ausstattung ist das ein Sportgerät und gehört nicht im den Öffentlichen Straßenverkehr :!:

    Ja, so ist es!
    Ich hatte das Foto gestern meinem örtlichen Fahrradhändler gezeigt und gefragt, ob ihm da was auffällt (weil ich mir selbst nicht sicher war) und was sagt der sofort?
    Das Rad ist (wissentlich) nicht verkehrssicher!
    Mein Händler meint sogar, dem Polizisten droht eine Abmahnung (Vorbildfunktion, usw.), wenn das die richtigen Leute wüssten.
    Ist jetzt zwar nicht unbedingt mein Bestreben, aber ich werde das bei der Versicherung morgen sagen.
    Und wenn mir die Strafe zu hoch erscheint, gehe ich definitiv zum Rechtsanwalt.
    In der Unfall-Mitteilung ist bei mir "Ermittlung wegen Straftat" angekreuzt und das geht wegen einer Körperverletzung zur Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft.

  • Lieber Andreazzz


    Ich würde sofort einen Rechtanwalt einschalten, damit die Gegenseite sofort weiss, daß du juristisch beraten und verteidigt wirst. Ist erst mal eine hohe Strafe ausgesprochen, ist diese nur per Gerichtsverhandlung zu kippen bzw. reduzierbar.


    Dazu kommt, daß man in Deutschland als Autofahrer gegen Fahrradfahrer oder Fussgänger im Schadensfall immer der böse böse Autofahrer ist, der den wehrlosen Radfahrer oder Fussgänger willkürlich über den Haufen gefahren hat - egal wieviel dieser selber zu dem Geschehen beigetragen hat.


    Gerade da Dein Unfallpartner ein Polizist war, ist juristischer Beistand unbedingt anzuraten. Denn von dieser Seite wird Dir einiges an Ungemach entgegentreten. Auch muss im Vorfeld klargelegt sein, daß dein Unfallgegener aufgrund mangelhafter Fahrradausrüstung eine erhebliche Mitschuld trägt. Ob eine dunkle Kleidung juristisch zusätzlich zur Mitschuld taugt, wage ich zu bezweifeln. Da solche Fälle gerne durch die Staatsanwaltschaft per Strafbefehl (also ohne Verhandlung) erledigt werden, müssen der Staatsanwaltschaft auch alle entlastenden Umstände bekannt sein, um eine gerechte Strafhöhe festzusetzen.


    Und dies kann ein Anwalt nun mal am besten formulieren. Ich will Dir nicht zu Nahe treten, aber man schreibt leicht selber etwas in eine Stellungnahme rein, was einem dann zum eigenen Nachteil ausgelegt werden kann. Einem Anwalt sollte oder wird das kaum passieren.




    Hoffe, daß Du glimpflich aus der Sache herauskommst und Dein Unfallgegner keine schweren Verletzungen davon getragen hat.


    VG Uwe

    AUDI Q4 50 Sportback S-Line

    BMW 4er Cabrio F33 Luxury Line

    Tiguan TSI Sound

  • Der Radfahrer hat mir gestern per WhattsApp geschrieben, dass er nur kleinere Schürfwunden und Prellungen hätte und sofort wieder das Krankenhaus verlassen durfte.
    Das ist gut und das freut mich auch für ihn.