Reifenalter bei Auslieferung

  • Hallo AS-Gemeinde


    Habe jetzt entdeckt das bei meinem AS (EZ 6.6.) die Reifen lt. DOT-Nummer von 3418 sind,
    also 34KW 2018. Dementsprechend sind sie Mitte August vorigen Jahres hergestellt worden.


    Ist das nicht eigentlich (zu) alt für Neureifen?


    lg
    charlie

  • Definitiv Nein, alles im gestzlichen Rahmen!

  • Hallo zusammen,


    Bereifung – Wie lange gilt ein Reifen als „neu“? - RA Wellßow-Gollan


    Das Augenmerk von Kraftfahrern liegt häufig auf Kriterien wie Verbrauch, Motorleistung, etc.. Das Fahrverhalten eines Fahrzeuges wird aber auch wesentlich durch die Bereifung beeinflusst. Im Vordergrund steht hier natürlich die Frage der Fahrsicherheit. Welche Bedeutung eine Bereifung hat, wird im Motorsport allzu deutlich, wo in diesem Zusammenhang auch vom „schwarzen Gold“ gesprochen wird. Die Kriterien im allgemeinen Straßenverkehr sind natürlich andere als die im Motorsport. Gleichwohl sollte man der Bereifung entsprechende Aufmerksamkeit schenken. Dies gilt nicht nur zur Frage der zulässigen Profiltiefe. Auch wenn die Mindestprofiltiefe noch besteht, so wird man bei einem Starkregen schnell feststellen, dass es zum Aufschwimmen des Reifens – also Aquaplaning – kommt. Selbst wenn die Mindestprofiltiefe des Gesetzgebers eingehalten ist, besteht also eine erhebliche Unfallgefahr.
    Von ebenso großer Bedeutung ist aber auch die Frage des Alters eines Reifens. Nicht nur wir Menschen altern, sondern auch die Bereifung altert. Der Reifen bzw. die Reifenoberfläche besteht aus einem Materialmix. Die „Weichmacher“ diffundieren, mit dem Ergebnis, dass die Haftfähigkeit eines Reifens, unabhängig von der Profiltiefe, mit zunehmendem Alter abnimmt. Je neuer ein Reifen, desto besser ist dessen Haftfähigkeit. Aber wann gilt ein neu gekaufter Reifen als „rechtlich neu“?
    Nach der DIN 7716 und der ISO 2230 bestehen technische Normen, wonach gegen die Lagerung von Reifen bis zu einer Zeitdauer von fünf Jahren keinerlei Bedenken bestehen, vorausgesetzt die Lagerung ist ordnungsgemäß. Hierzu gehört, dass die Reifen trocken gelagert werden, wie auch, dass die Reifen keiner großen Hitze bzw. Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. Es stellt sich jedoch die weitere Frage, ob bei Neukauf von Reifen der Kunde nun akzeptieren muss, dass die Produktion des Reifens seit Kauf fünf Jahre zurückliegt? Hierzu gibt es unterschiedliche Urteile. Bislang jedoch nur von Amtsgerichten. Dass sich bislang noch keine Oberlandesgerichte oder der Bundesgerichtshof mit dieser Frage beschäftigt haben, mag daran liegen, dass es aufgrund „schadhafter Neureifen“ noch nicht zu Verfahren mit hohen Schadensersatzforderungen kam bzw. in solchen Fällen der Verkäufer bzw. Hersteller des Reifens außergerichtlich Zahlung erbracht hat.
    Wie erkenne ich überhaupt das Alter bzw. das Produktionsdatum eines Reifens?
    Das Produktionsdatum, d. h. Monat und Jahr, ist in den Reifen eingeprägt und befindet sich auf der Reifenflanke, dort mit dem Kürzel DOT. Nach der DOT erfolgt eine Zahlenkombination, wie beispielsweise 0513. Dies bedeutet, dass der Reifen in der fünften Woche im Jahre 2013 hergestellt wurde. Anhand dieser Kennung können auch Laien ohne weiteres das Produktionsdatum des Reifens erkennen.
    Es gibt leider unterschiedliche Urteile dazu, ab wann der Kunde einen Reifen nicht mehr als „neu“ dem Verkäufer abnehmen muss. Hierzu einzelne Entscheidungen:

    • Produktionsalter bis fünf Jahre gilt als Neureifen, AG Krefeld – Aktenzeichen 82 C 460/02 bzw. AG Bochum – Aktenzeichen 40 C 821/03. Beide Gerichte heben auf die bereits zu oben benannte technische Regelung nach ISO bzw. DIN ab, ohne jedoch den Nachweis einer ordnungsgemäßen Lagerung selbst einzufordern.
    • Bei einem drei Jahre alten Reifen hat das AG Hamburg zum Aktenzeichen 5 C 99/06 entschieden, dass dieser Reifen nicht als „neu“ verkauft werden durfte.
    • Bei einem zwei Jahre und vier Monate alten Reifen hat das AG Starnberg zum Aktenzeichen 6 C 1725/09 entschieden, dass dieser Reifen ebenfalls nicht als „neu“ anzusehen ist.

    Im Ergebnis sollte ein Käufer eines „Neureifens“ überlegen, dass er dem Reifenhändler den Reifen nicht abnimmt, soweit das Produktionsdatum (DOT) älter als drei Jahre ist bzw. zumindest eine schriftliche Bestätigung darüber verlangen, dass der Reifen ordnungsgemäß gelagert wurde. Bei einem Reifenhändler vor Ort, der Ihnen einen für Ihr Fahrzeug passenden Reifen anbietet, können Sie zuvor das Produktionsdatum (DOT) erfragen, bevor Sie den Reifen kaufen. Erfahrungsgemäß ist dies bei Kauf via Internet nicht möglich.


    Mit freundlichen Grüßen

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


    Das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken.

  • Nur mal so am Rande:


    Mein Reifenhändler macht mich immer darauf aufmerksam, wenn er einen Reifen verkauft, der beispielsweise aus dem Vorjahr stammt.
    Der Preis wird auch angepasst und ich habe so schon manches Schnäppchen gemacht.
    Ich glaube einfach nicht, dass ich als normaler Autofahrer da einen Unterschied feststelle.
    2 oder 3 Jahre alte Reifen möchte ich allerdings auch nicht kaufen.
    Es geht also auch vernünftig und fair!