Bei uns gibt es zur Zeit eine Baustellenampel auf einer Hauptstraße mit Geradeaus- und Linksabbiegerspur!
Die Ampel steht rechts am Fahrbahnrand und ist für die Linksabbieger teilweise schlecht zu sehen, bzw. durch rechts stehende Fahrzeuge (LKW, Busse) auch manchmal verdeckt.
Die eigentliche Baustelle beginnt erst etwa 50m hinter der Ampel.
Links geht es auf unseren Firmenparkplatz mit einer Ein- und einer Ausfahrt.
Exakt zwischen der Aus- und der Einfahrt links steht nun etwa im 90 Grad-Winkel zur Straße (ganz leichte Kurve!) besagte Ampel rechts.
Ich bin der Meinung, bei roter Ampel habe ich als Linksabbieger zu warten und darf keinesfalls die rote Ampel überffahren = Rotlichtverstoß,
da die Ampel eben noch vor der Einfahrt steht.
Wenn ich nun vor der roten Ampel warte, werde ich ständig angehupt und genötigt, durchzufahren und trotz roter Ampel abzubiegen.
Eigentlich biegt da jeder nach links ab, sei es nun, um tatsächlich unsere Firma anzufahren oder einfach über unseren Parkplatz die nervige Ampel zu umfahren.
Ich hatte die Bauarbeiter vor unserer Firma mal gebeten, die Ampel einige Meter zu verschieben.
Dies´wurde abgelehnt, weil der Aufstellungsort exakt in den Bauplänen der Behörde vorgeschrieben zu sein scheint!?
Jetzt entbrannte auch bei uns auf der Firma eine heftige Diskussion über die Rechtmäßigkeit des "Überfahrens" und die Mehrheit ist der Meinung,
dass die rote Ampel lediglich für die Baustellendurchfahrt Geltung hätte und man dennoch trotz roter Ampel links abbiegen dürfe.
Wie wird das hier gesehen?
Danke schon mal vorab für Eure Einschätzung - Andreas