Info/Tipp für die Tempo 100 Anhänger- und Wohnwagenfahrer!

  • Ich habe mir jetzt öfters den 18oo kg-Anhänger eines Freundes geliehen und es hat mich geärgert, dass ich damit trotz Aufkleber nicht 100 fahren durfte, weil das Leergewicht vom Tiguan zu niedrig ist
    (Faktor 1,2 x Leergewicht), ich ständig überholt wurde und selbst nicht die LKW überholen durfte.
    Hab´s natürlich trotzdem gemacht und mindestens 1x hat auch die Polizei (Zivilstreife) zugesehen, die sind aber dann nach einigen Schrecksekunden vorbeigefahren.
    Allerdings standen dann auf dem nächsten Rastplatz auch einige (Wohnwagen-) Gespanne, die augenscheinlich gewogen wurden.


    Das hatte ich beiläufig einem Bekannten vom TÜV erzählt, der mir den Hinweis auf einen "Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I + Teil II" vom KBA gegeben hat.
    In meinem Fahrzeugschein Teil I und im CoC-Dokument ist die fahrfertige Leermasse mit 1490 kg im Feld G, bzw. 13 angegeben und das tatsächliche Leergewicht mit 1614 kg (Feld 13.2) nur bei CoC.
    Laut diesem Leitfaden vom KBA wären die Zulassungsbehörden eigentlich verpflichtet, eine entsprechende Eintragung mit dem tatsächlichen Leergewicht im Feld 22 als Ergänzung zu Feld G
    in der Zulassungsbescheinigung Teil I vorzunehmen.
    Unsere Behörde will aber mal wieder von nichts wissen und verlangt eine Bescheinigung / ein Gutachten vom TÜV.
    Der Bekannte vom TÜV hat mir gesagt, ich solle das Auto mal inkl. Fahrer und vollem Tank wiegen lassen und dann würde er mir das entsprechend als Leergewicht eintragen!
    Und was soll ich sagen, das Leergewicht beträgt volle 1680 kg.
    Das bedeutet für mich zukünftig Tempo 100 nicht nur - wie bisher - bei Anhängern bis zu 1788 kg zul. GG,
    sondern sogar bis zur erlaubten Anhängelast von 2000 kg zul. GG bei 8% Steigung.
    Für die WW-Fahrer (Faktor 0,8 oder 1,0) dürfte das sicher noch viel interessanter sein!?


    Nächste Woche werde ich mit meiner Wiegebescheinigung also mal bei TÜV und Zulassungsstelle "aufschlagen" und schauen was genau geht?

  • Servus,


    da hätte ich auch noch einen guten Tipp— hat zwar mit Tempo 100 direkt nix zu tun aber dennoch für den Anhängerbetrieb interessant.


    Für alle welche den B— Schein nach 2001 gemacht haben und dennoch Anhänger ziehen möchten:


    Mit der B96 Führerscheinerweiterung kann man ohne Hängerführerschein Gespanne bis zu einem zulässigen GG bis 4,25 t ziehen.


    Vielleicht für den ein— oder anderen interessant.


    Der ganze Spaß ist in Ludwigsburg für 299.— € zu bekommen. Wie gesagt— bei vorhandener Klasse B komplett ohne Prüfung.

    Servus aus Mittelfranken


    JoRi







    ===> 2.0 TDI / 190 PS/ 4Motion/ Highline <===

    Einmal editiert, zuletzt von JoRi ()

  • Ja, kann ich bestätigen... nur Fahrschulbesuch erforderlich, einige Stunden Theorie und dann ein paar praktische Fahrübungen!


    Heute war ich beim TÜV und auf dem Straßenverkehrsamt.
    Ich habe ganz problemlos das Leergewicht korrigiert bekommen, jetzt 1860 kg.
    Das ging auch noch alles recht schnell.


    Kosten:


    Wiegen 10 Euro + 2 Euro Trinkgeld, TÜV 42 Euro + 3 Euro in die Kaffeekasse, Zulassungsstelle 12 Euro, also zusammen 69 Euro - war es mir wert!!

  • Ich habe ganz problemlos das Leergewicht korrigiert bekommen, jetzt 1860 (1680) kg.

    Huch, ein Zahlendreher! =O8o^^



    Es ist nun noch eine Frage aufgetaucht:
    Während mir der Mitarbeiter beim TÜV sagte, er hat selbst einen schweren WW, den er mit Tempo 100 an einem im Verhältnis leichten Auto - wegen der Gespannstabilisierung
    übrigens ohne Probleme - bewegt, werde ich von anderer Seite gewarnt.
    Da mir z. Zt. ein auf 1700kg aufgelasteter WW beim Händler "ins Auge sticht", der in der Basis eigentlich nur ein zul. GG von 1500 kg hat und den ich laut Händler wieder um 20 kg
    ablasten könnte, wäre das Gewichtsverhältnis von 1:1 angeblich nicht optimal.
    VW hat mir geschrieben, dass die freigegebene Anhängelast (1800/2000 kg) auch für den kleinen 1,4 er Tiguan überhaupt kein Problem darstellen würde,
    da ausgiebig im Gebirge und auf Rundstrecken getestet worden sei und man diese Lasten nicht ohne Grund freigeben würde - so weit, so gut!
    Den Bedenkenträgern geht es auch eher um das Fahrverhalten und man ist der Meinung, dass das Zugfahrzeug, zumindestens beladen, immer deutlich schwerer zu sein hätte, als der Anhänger.


    Hintergrund für den schweren WW mit ordentlicher Nutzlast wäre bei mir, dass ich nicht zum Duschen auf einer Toilette sitzen möchte ("Heckbadezimmer") und eine ordentliche Aufbaulänge
    mit einer vernünftiger Ausstattung haben möchte, auch wenn ich den WW vlt. nur 2 oder 3x im Jahr nutzen würde!
    Ich habe mich in den letzten Wochen ziemlich intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt.


    Wer hat denn möglicherweise mit der angesprochenen Thematik Erfahrungen und kann etwas dazu sagen?

  • hallo, wie hoch ist denn dein Leergewicht von deinem Tiguan inkl. dem vollen Tank und den 70 kg. Die für den Fahrer eingerechnet werden?

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


    Das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken.

  • hallo und hier nochmal die laut TÜV übliche Berechnung für das zu ziehende Gewicht für die 100 km Zulassung des Gespannes.


    100 km/h Zulassung für Anhänger - TÜV NORD
    Wer mit einem Wohnwagen flott in den Urlaub starten möchte, sollte sich für sein Gespann eine Tempo-100-Genehmigung zulegen.


    Mit ihr dürfen Sie statt mit den üblichen 80 km/h mit bis zu 100 km/h über die Autobahn und Kraftfahrstraßen eilen.


    Schnell ans Ziel kommen mit Ihrem PKW-Anhänger mit 100 km/h


    Grundsätzlich gilt für Gespanne Tempo 80. Wer mit Anhänger schneller fahren möchte, kann dieses an jeder unserer TÜV-STATIONEN begutachten lassen. Mit dieser Bestätigung erhalten Sie die erforderliche Tempo 100-Plakette bei Ihrer Zulassungsbehörde. Diese Tempo 100-Regelung kann gelten für:


    PKW und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge (z.B. Wohnmobil) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t


    Die technischen Voraussetzungen sind:


    Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet
    Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
    Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
    Die Reifen sind jünger als sechs Jahre.
    Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden.
    Die gesetzlich zulässige Gesamtmasse des Anhängers zu berechnen, ist ein wenig kompliziert.


    Achten Sie auf Ihr Gewicht


    Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.


    Technische Ausrüstung des Anhängers


    ohne hydraulische Stoßdämpfer mit Bremse und hydraulischen
    Stoßdämpfern
    Wohnwagen andere Anhänger
    0,3 0,8 bzw. 1,0* 1,1 bzw. 1,2*


    Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden, wenn:


    der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung) ausgerüstet ist. Wenn Ihnen diese gesetzliche Regelung etwas kompliziert erscheint, sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gerne.


    wenn du sowohl ein fahrdynamisches Stabilitätssystem im Fahrzeug und ein Schlingerkupplung hast kommt der Wert Leergewicht Fahrzeug gleich zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen zum tragen so unser TÜV vor Ort.

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


    Das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken.

  • Tempo 100 ist machbar, das habe ich geprüft!


    Leergewicht Tiguan habe ich ändern lassen von 1490 auf 1680 kg, das ist jetzt in Zeile G der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.
    Darin enthalten sind schon Fahrergewicht, Ersatzrad, Werkzeug und 100% voller Tank (eigentlich hätte der TÜV noch 10% abziehen beim Tank müssen).
    Norm-Fahrer übrigens 68 kg + 7 kg Ausrüstung = 75 kg.


    Der Wohnwagen hat ab Werk eigentlich 1500 kg zul.GG (1350 kg leer), ist aber dank eines entsprechenden Fahrwerks auf 1700 kg aufgelastet worden
    und das GG müsste also bei Faktor 1:1 um 20 kg reduziert werden, um 100 fahren zu dürfen.
    Der WW hat Stoßdämpfer, dieses Antischlingersystem und der Tiguan hat das Stabilitätssystem in den Papieren eingetragen.


    Meine Frage zielte darauf ab, wie sich so ein Gespann mit Tempo 100 fahren lässt, wo der Wohnwagen dann annähernd so schwer ist wie das Zugfahrzeug?
    Der Tiguan hat zudem nur Frontantrieb und ich bin auch noch nie mit Wohnwagen gefahren.Gleichzeitig habe ich aber Erfahrungen mit diversen anderen Anhängern...
    und ich kann auch rückwärts mit Hänger einparken :D also mit Hänger und Anhänger!

    2 Mal editiert, zuletzt von Andreazzz ()

  • hallo Andreazzz,
    ich fahre seit nunmehr 35 Jahre mit Wohnwagen.
    Mein von den Ps Zahlen geringste Auto war ein VW Käfer 1303 mit 75 PS. Durfte damals, klaube, so um die 900 kg ziehen. Mein erster Wohnwagen hatte 920 kg zulässiges Gesamtgewicht. Lief Top.


    Was ich damit sagen will ist das läuft prima. Heute sind wir eigentlich alle verwöhnt und durch die vielen Beschränkungen, die sicherlich auch ihre Berechtigung haben eingeschränkt.
    Viele meiner CP Freunde haben ebenfalls ein Fahrzeug mit 1700 kg zulässige Anhängelast und den Wohnwagen ebenfalls mit zulässigem Gesamtgewicht von 1700 kg. Funktioniert, solange Du nicht dauernd Bergpässe fahren willst. Da wird er sich sicherlich schwer tun.

    :) Grüße Matzfetter :thumbup:


    Das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken.