Ich habe mir jetzt öfters den 18oo kg-Anhänger eines Freundes geliehen und es hat mich geärgert, dass ich damit trotz Aufkleber nicht 100 fahren durfte, weil das Leergewicht vom Tiguan zu niedrig ist
(Faktor 1,2 x Leergewicht), ich ständig überholt wurde und selbst nicht die LKW überholen durfte.
Hab´s natürlich trotzdem gemacht und mindestens 1x hat auch die Polizei (Zivilstreife) zugesehen, die sind aber dann nach einigen Schrecksekunden vorbeigefahren.
Allerdings standen dann auf dem nächsten Rastplatz auch einige (Wohnwagen-) Gespanne, die augenscheinlich gewogen wurden.
Das hatte ich beiläufig einem Bekannten vom TÜV erzählt, der mir den Hinweis auf einen "Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I + Teil II" vom KBA gegeben hat.
In meinem Fahrzeugschein Teil I und im CoC-Dokument ist die fahrfertige Leermasse mit 1490 kg im Feld G, bzw. 13 angegeben und das tatsächliche Leergewicht mit 1614 kg (Feld 13.2) nur bei CoC.
Laut diesem Leitfaden vom KBA wären die Zulassungsbehörden eigentlich verpflichtet, eine entsprechende Eintragung mit dem tatsächlichen Leergewicht im Feld 22 als Ergänzung zu Feld G
in der Zulassungsbescheinigung Teil I vorzunehmen.
Unsere Behörde will aber mal wieder von nichts wissen und verlangt eine Bescheinigung / ein Gutachten vom TÜV.
Der Bekannte vom TÜV hat mir gesagt, ich solle das Auto mal inkl. Fahrer und vollem Tank wiegen lassen und dann würde er mir das entsprechend als Leergewicht eintragen!
Und was soll ich sagen, das Leergewicht beträgt volle 1680 kg.
Das bedeutet für mich zukünftig Tempo 100 nicht nur - wie bisher - bei Anhängern bis zu 1788 kg zul. GG,
sondern sogar bis zur erlaubten Anhängelast von 2000 kg zul. GG bei 8% Steigung.
Für die WW-Fahrer (Faktor 0,8 oder 1,0) dürfte das sicher noch viel interessanter sein!?
Nächste Woche werde ich mit meiner Wiegebescheinigung also mal bei TÜV und Zulassungsstelle "aufschlagen" und schauen was genau geht?