thomi26 ja du schaust hierbei leider in die Röhre. Mir wurde durch den Händler mitgeteilt, dass nur Fahrzeug bis zu einem bestimmten Stichtag (irgendwann im Januar/Februar) für die Kompensation in Frage kommen. Alle Kunden die später bestellt haben, sollen wohl auch einen Passus unterschrieben haben, dass das Risiko keine BAFA Förderung explizit auf den endkunden überträgt.
ThesBernd das was du verlinkt hast, ist entsprechend das was die Händler bekommen haben. Für die ist die Beteiligung an der Erstattung „freiwillig“.
Also ich kann garantieren, dass ich so einen Passus nicht unterschrieben habe - 100%ig. Wenn dem so wäre, dann würde mir VW ja dies vorlegen und alles wäre geklärt. Machen sie aber nicht, da dies (beiderseits) nie so vereinbart wurde.
Und mit einem Stichtag, bis zu dem die Bestellung vorgenommen worden sein musst, argumentiert mir gegenüber auch keiner.
Der Grund, warum ich keine Kompensation erhalten soll lautet: Das Fahrzeug sei nie für 2022 geplant gewesen, es hätte immer ein Datum in 2023 festgestanden.
ABER: In meinem Vertrag steht nunmal "unverbindliches Lieferdatum Q 03/2022", was anderes kannte weder mein Händler noch ich.
Letzte Woche hatte ich an VW eine Mail geschrieben und heute eine Antwort (keine Antwort - eher eine Rückmeldung) bekommen: BlaBlaBla, wir sind nicht zuständig, wenden Sie sich an ihren Händler....der erläuteret ihnen alles nochmal...
Und weiter schreibt VW (Zitat):
"Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt mit Ihrem neuen Tiguan.
Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2023."
Da wird man noch verhöhnt und die wünschen mir ne gute Fahrt mit dem Tiguan, den sie mir nicht geliefert haben.
Aktuell ist demnach der Stand, dass ich selbst entscheiden kann, ob ich den Vertrag storniere und dann eben kein Auto habe oder die Bestellung aufrecht erhalte und die 4,5k selbst trage.
Die haben es doch am Ende gar nicht nötig mir ein Auto zu verkaufen bzw. zu verleasen....
Es ist frustriertend.