Ich habe von meinem Örtlichen VW Händler folgende Info bekommen, die auch von meiner Versicherung bestätigt wurde.
Wenn man eine schwenkbare AHK hat, muss diese bei Nichtbenutzen eingeklappt sein. Da bei einem Auffahrunfall sonst ein größerer Schaden beim Auffahrenden entsteht, könnte die andere Partei eine Beteiligung am Schaden einfordern.
Bedeutete letztlich für mich beim T6 eine starre AHK zu bestellen, um dieser Gefahr zu entgehen.
Gruß, Andreas