Danke für euere Einschätzungen; grundsätzlich sollten rückwirkend Zulassungsgenehmigungen eigentlivch nicht zurück genommen werden können.
Aber ich erinnere an eine für einen meiner Mitarbeiter im Dezember 1999 abgeschlossene Direktversicherung, bei der nach Ablauf und Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich Zinsen zum 01.12.2014 rückwirkend mit Gesetzesbeschluss vom 01.12.2004 Versorgungsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden durften, was bei Vertragsabschluss so nicht vorgesehen war. Soviel zur rückwirkenden Gesetzesänderungen!