Alles vorher Geschriebene ist mehr oder weniger Quatsch.
Händler darf vom Gesetzgeber abgesegnet die CO2-Angabe nach alter NEFZ-Prüfnorm machen. Steuern werden aber nach neuer WLTP-Norm berechnet und festgelgt. Ist pervers, bin ich auch drüber gestolpert. So ist das aber in DE.
[Quote:Die Automobilhersteller sind im Rahmen der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) verpflichtet, den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs im Verkaufsraum und in ihren Werbematerialien anzugeben. Ausstellungsfahrzeuge müssen u.a. mit dem CO₂-Label gekennzeichnet werden.
Allerdings hat der Gesetzgeber bis dato noch keine Aktualisierung der Pkw-EnVKV zur Umstellung von NEFZ auf WLTP verabschiedet. Die Angabe der CO₂-Emissionen basiert somit weiterhin auf NEFZ-Basis. Derzeit rechnet man aus den gemessenen WLTP-Werten die NEFZ-Werte zurück. Einige Hersteller (z.B. BMW und Volkswagen) geben die WLTP-Werte im Konfigurator zusätzlich (freiwillig) an.]
Guckst Du hier:
https://www.adac.de/verkehr/ab…snorm/wltp-messverfahren/