Aber sicherlich ist diese gegeben,sonst wäre es ja nicht vom Prüfer abgenommen worden !!!
Du bist aus DE ich aus AT. Deshalb schrieb ich ja "bei uns"! Bei euch dürfen Felgenhorn und Reifenseitenwand über die Abdeckungen stehen, nur die Lauffläche muß abgedeckt sein. In AT muß das gesamte Rad (Reifen und Felge) im Bereich 30° vor und 50° nach der Radmittelachse komplett abgedeckt sein! Also null Chance mit deinen Verbreiterungen!