Also meiner Meinung nach sollte der Kugelkopf bei Hängerbetrieb IMMER gefettet sein, da sonst im Hängerbetrieb mechanischer Abrieb entsteht
Da stimme ich halb zu, im Anhängerbetrieb aber nur dann, wenn keine Antischlingerkupplung verbaut ist, da sonst die Bremsbeläge der ASK nicht greifen...weiter zum Betrieb mit einem Fahrradkupplungsträger, der mag auch kein Fett ...
bei einer Vermessung des Kupplungskopfes durch den TÜV das Ende der Kupplung besiegelt werden könnte.
Also ich habe 16 Jahre nen Passat mit einer starren Kupplung gehabt, könnt mich nicht erinnern dass da jemals der TÜV dran war, ABER es ist liegt bestimmt im Bereich des möglichen, dass es TÜV-Prüfer gibt, die da nach schauen...
Gruß