...hier gibt es noch etwas: Link
Allerdings hilft das auch nicht wirklich...
So eine Vorführung bei einer autorisierten Prüfstelle ist doch gar nicht schlimm, dann ist man in jedem Fall auf der sicheren Seiten.
Nun gut..., kostet (je nach Bundesland) ca. 60,- €.
Man bekommt amtliche Papiere zum Mitführen im Fahrzeug. Diese müssen bei Kontrollen und zur HU vorgelegt werden, damit es nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommt.
Die Veränderung am Fahrzeug muss erst bei der nächsten Änderung der Zulassung (z.B. Halterwechsel) in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden (Straßenverkehrsamt). - Oder man "baut" das Fahrzueg wieder zurück und "verbrennt" die (zusätzliche) Abnahmebestätigung.
Für die Vorführung bei einer Prüfstelle wird nur der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und das passende Gutachten benötigt.
Es ist also kein Problem/Umstand für Leute, die den Brief bei der Bank haben, oder das Fahrzeug über einen Leasing-Vertrag betreiben.
(Je nach Leasing-Typ sollte sollte die Änderung vorab mit dem Eigentümer abgestimmt werden)
Anerkannte Prüfstellen wären z.B.:
TÜV / DEKRA / GTÜ / KÜS / usw.
Klartext:
- Spurplatten ordnungsgemäß einbauen (lassen)
- das Fahrzeug unverzüglich (direkt) bei einer anerkannten Prüfstelle vorführen
- bei der Prüstelle sind ein passendes Gutachten und der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vorzulegen
- die nun erhaltenen zusätzlichen Papiere sind künftig mitzuführen und bei Aufforderung sowie zur HU vorzulegen
- - - fertig - - -
- eine Übernahme (Festschreibung) in die Zulassungspapiere ist erst bei der nächsten Änderung der Zulassung nötig