Beiträge von vowa

    Ich bringe meinem Freundlichen auch das Longlife Öl mit. Mich kosten 5L 30 Euro. Erfüllt alle Spezifikationen von VW und wird somit akzeptiert.


    Übrigens hat meiner (2L TDI jetzt nach 16 Monaten 19.000 Euro und er zeigt noch nichts an. Wenn ich den Service abrufe dann steht dort ca. 230 Tage.


    Gruß, Andreas

    Früher machte man das, um Metallspäne von der Fertigung auszuspülen.


    Heute ist die Fertigung deutlich genauer und sauberer. Daher ist es meiner Meinung nach nicht mehr erforderlich.


    Gruß aus dem Neandertal...

    Um mal ein wenig Sachlichkeit reinzubringen :
    Hier gibt es einen Verletzten, somit besteht der Verdacht einer fahrl. Körperverletzung im Straßenverkehr. Eine Straftat. Gerade im vorliegenden Sachverhalt gibt es diverse Ursachen die zum Unfall geführt haben. Eine Ordnungswidrigkeit steht dem Strafverfahren nach und geht bei einer Verurteilung unter. Somit absolut richtig vor Ort keine Ordnungswidrigkeiten sofort zu sanktionieren. Diese werden in der Unfallanzeige mit aufgeführt und bei Einstellung des Strafverfahren können sie noch immer verfolgt werden.


    Nur weil der Unfallgegner Polizist ist bedeutet dass allenfalls, dass er sich mit Verkehrsrecht auskennt, so wie auch Rechtsanwälte und Richter...


    Grundsätzlich regulieren Versicherungen selbstständig auch ohne Einwilligung des Versicherungsnehmers wenn ein schwächerer Verkehrsteilnehmer geschädigt ist. Zu schwächeren VT gehören Fußgänger und Radfahrer. Nicht, weil die nie eine Ursache setzen, sondern weil seit Jahren die Rechtsprechung schwächere VT bewusst schützt, um sie vor größeren Schäden zu bewahren.


    Beispiel:
    Meine Frau fährt mit ihrem Pkw auf ein Stopp-Schild zu. Hält an und zieht dann zur Sichtlinie vor. Aufgrund von Querverkehr kann sie nicht auf die Hauptstraße abbiegen und wartet ca. 60 Sekunden. Ein von rechts ankommender Radfahrer sieht den wartenden Pkw meiner Frau und möchte hinter dem Pkw langfahren. Er rutscht auf einem Ölfleck aus und stößt mit seinem Kopf gegen den seit 60 Sekunden unverändert stehenden Pkw meiner Frau. Nicht nur, dass sie die Ursache nicht setzte, nein sie hätte diesen Unfall aktiv auch nicht verhindern können.
    Der Radfahrer war leicht verletzt und musste ambulant ins Krankenhaus.
    Meine Frau wurde aufgrund der Gefährdungshaftung als Unfallverursacherin geführt und die Pkw Versicherung übernahm sofort die angefallenen Kosten für den Rettungswagen. Alles konform den aktuellen Rechtsprechungen...


    Gruß, Andreas