Beiträge von Matzfetter

    Guten Morgen,


    kann mir nicht vorstellen das sich hier etwas automatisch Umstellt!
    Kenne das Prozedere aus meinen jungenTagen des Reisens, durch England und Schottland. Hier müssten wir die Scheinwerfer noch ankleben. Das soll heute Automatisch funktionieren, unvorstellbar.

    Hallo zusammen,


    Bereifung – Wie lange gilt ein Reifen als „neu“? - RA Wellßow-Gollan


    Das Augenmerk von Kraftfahrern liegt häufig auf Kriterien wie Verbrauch, Motorleistung, etc.. Das Fahrverhalten eines Fahrzeuges wird aber auch wesentlich durch die Bereifung beeinflusst. Im Vordergrund steht hier natürlich die Frage der Fahrsicherheit. Welche Bedeutung eine Bereifung hat, wird im Motorsport allzu deutlich, wo in diesem Zusammenhang auch vom „schwarzen Gold“ gesprochen wird. Die Kriterien im allgemeinen Straßenverkehr sind natürlich andere als die im Motorsport. Gleichwohl sollte man der Bereifung entsprechende Aufmerksamkeit schenken. Dies gilt nicht nur zur Frage der zulässigen Profiltiefe. Auch wenn die Mindestprofiltiefe noch besteht, so wird man bei einem Starkregen schnell feststellen, dass es zum Aufschwimmen des Reifens – also Aquaplaning – kommt. Selbst wenn die Mindestprofiltiefe des Gesetzgebers eingehalten ist, besteht also eine erhebliche Unfallgefahr.
    Von ebenso großer Bedeutung ist aber auch die Frage des Alters eines Reifens. Nicht nur wir Menschen altern, sondern auch die Bereifung altert. Der Reifen bzw. die Reifenoberfläche besteht aus einem Materialmix. Die „Weichmacher“ diffundieren, mit dem Ergebnis, dass die Haftfähigkeit eines Reifens, unabhängig von der Profiltiefe, mit zunehmendem Alter abnimmt. Je neuer ein Reifen, desto besser ist dessen Haftfähigkeit. Aber wann gilt ein neu gekaufter Reifen als „rechtlich neu“?
    Nach der DIN 7716 und der ISO 2230 bestehen technische Normen, wonach gegen die Lagerung von Reifen bis zu einer Zeitdauer von fünf Jahren keinerlei Bedenken bestehen, vorausgesetzt die Lagerung ist ordnungsgemäß. Hierzu gehört, dass die Reifen trocken gelagert werden, wie auch, dass die Reifen keiner großen Hitze bzw. Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. Es stellt sich jedoch die weitere Frage, ob bei Neukauf von Reifen der Kunde nun akzeptieren muss, dass die Produktion des Reifens seit Kauf fünf Jahre zurückliegt? Hierzu gibt es unterschiedliche Urteile. Bislang jedoch nur von Amtsgerichten. Dass sich bislang noch keine Oberlandesgerichte oder der Bundesgerichtshof mit dieser Frage beschäftigt haben, mag daran liegen, dass es aufgrund „schadhafter Neureifen“ noch nicht zu Verfahren mit hohen Schadensersatzforderungen kam bzw. in solchen Fällen der Verkäufer bzw. Hersteller des Reifens außergerichtlich Zahlung erbracht hat.
    Wie erkenne ich überhaupt das Alter bzw. das Produktionsdatum eines Reifens?
    Das Produktionsdatum, d. h. Monat und Jahr, ist in den Reifen eingeprägt und befindet sich auf der Reifenflanke, dort mit dem Kürzel DOT. Nach der DOT erfolgt eine Zahlenkombination, wie beispielsweise 0513. Dies bedeutet, dass der Reifen in der fünften Woche im Jahre 2013 hergestellt wurde. Anhand dieser Kennung können auch Laien ohne weiteres das Produktionsdatum des Reifens erkennen.
    Es gibt leider unterschiedliche Urteile dazu, ab wann der Kunde einen Reifen nicht mehr als „neu“ dem Verkäufer abnehmen muss. Hierzu einzelne Entscheidungen:

    • Produktionsalter bis fünf Jahre gilt als Neureifen, AG Krefeld – Aktenzeichen 82 C 460/02 bzw. AG Bochum – Aktenzeichen 40 C 821/03. Beide Gerichte heben auf die bereits zu oben benannte technische Regelung nach ISO bzw. DIN ab, ohne jedoch den Nachweis einer ordnungsgemäßen Lagerung selbst einzufordern.
    • Bei einem drei Jahre alten Reifen hat das AG Hamburg zum Aktenzeichen 5 C 99/06 entschieden, dass dieser Reifen nicht als „neu“ verkauft werden durfte.
    • Bei einem zwei Jahre und vier Monate alten Reifen hat das AG Starnberg zum Aktenzeichen 6 C 1725/09 entschieden, dass dieser Reifen ebenfalls nicht als „neu“ anzusehen ist.

    Im Ergebnis sollte ein Käufer eines „Neureifens“ überlegen, dass er dem Reifenhändler den Reifen nicht abnimmt, soweit das Produktionsdatum (DOT) älter als drei Jahre ist bzw. zumindest eine schriftliche Bestätigung darüber verlangen, dass der Reifen ordnungsgemäß gelagert wurde. Bei einem Reifenhändler vor Ort, der Ihnen einen für Ihr Fahrzeug passenden Reifen anbietet, können Sie zuvor das Produktionsdatum (DOT) erfragen, bevor Sie den Reifen kaufen. Erfahrungsgemäß ist dies bei Kauf via Internet nicht möglich.


    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo Andreazzz,


    das ist die Bürokratie in diesem Lande. Bleibt ruhig
    und lasse es durch Deinen Anwalt klären.


    Grüße Matzfetter


    Ps. Kannst du dich noch an meinen Kommentar Auffahrunfall erinnern.
    Keine Schuld durch mich, der Auffahrunfall wurde durch den Mitbeteiligen
    Billigend herbei geführt.
    Warte nur noch auf die Verhandlung die laut Aussage meines AW gegen Ende des Jahres sein wird. Deshalb kann ich noch keine Einzelheiten mitteilen.


    Gruß Matzfetter

    Hallo zusammen,
    mache es wie Rudi, seit meinem ersten Ölwechsel an einem T5
    Der Preis hatte mich fast aus den Schuhen geholt.
    Habe noch mal den Preis für euch laut alter Rechnung aus 2013.
    Mit Filter, Ölablassschraube und natürlich Öl Longlife.


    Hatte kurzzeitig Schnabatmung.
    Aufgerufen hat die Werkstatt damals 389.71€


    Grüße Matzfetter

    Hallo Ursula,


    nicht nachgeben, das müssen die Bremsscheiben abkönnen.
    9500 km noch nicht mal richtig eingefahren.


    Hier liegt sicherlich ein Fertigungsfehler bei der Herstellung der Bremsscheibe vor.
    Habe einen guten Freund der in einer Gießerei arbeitet die Bremsscheiben unter anderem für VW herstellen, der sagte mir das es immer mal vorkommt das Bremsscheiben einen Fehler aufweisen.


    Drücke dir die Daumen
    Grüße Matzfetter

    hallo Ursula,


    wie lange Bremsscheiben und Bremsbeläge in der Praxis wirklich halten, hängt ganz von den jeweiligen Modellen ab. Einige Baureihen sind zum Beispiel dafür bekannt, dass sie frühzeitig rosten. Die Belastung der Bremsen ist zwischen Vorder- und Hinterachse meist unterschiedlich, sodass nicht zwingend alle vier Räder eine Reparatur benötigen.

    • Bremsscheiben haben eine vergleichsweise hohe Lebensdauer. Hochwertige Bremsscheiben halten häufig zwischen 100.000 und 150.000 km durch. Bei minderwertigen Produkten kann ein Wechsel auch schon nach 50.000 km fällig sein.

    Es kann nicht sein das die Bremsscheiben bei normalem Gebrauch nach 9500 km defekt sind.
    Ich würde hier in jeden Fall auf Kulanz pochen.


    Wie sehen die Bremsbeläge aus, sind die Beläge abgefahren oder sehen die noch gut aus?


    Grüße Matzfetter

    hallo zusammen,
    so steht es im Handbuch.


    Personalisierung


    [Blockierte Grafik: https://vw-bordbuch.de/img/content/book.png]Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen und Sicherheitshinweise⇒[Blockierte Grafik: https://vw-bordbuch.de/img/content/qv_warnung.png]Einleitung zum Thema
    Über die Personalisierung können individuelle Fahrzeugeinstellungen, z. B. Einstellungen von Klimaanlage, Kombi-Instrument oder Licht, in einem Benutzerkonto gespeichert werden. Es stehen vier Benutzerkonten zur Verfügung. Die Benutzeridentifikation erfolgt über die Fahrzeugschlüssel beim Entriegeln des Fahrzeugs. Jedem Fahrzeugschlüssel ist ein Benutzerkonto zugeordnet.
    Änderungen an den Einstellungen werden dem aktiven Benutzerkonto zugeordnet und nach dem Verriegeln des Fahrzeugs oder bei einem Wechsel des Benutzerkontos gespeichert.


    Begrüßung und Auswahl des Benutzerkontos


    Bei aktiver Personalisierung erscheint im Display des Kombi-Instruments nach Einschalten der Zündung für etwa zehn Sekunden der Name des aktuellen Benutzerkontos.
    Innerhalb dieser Zeit können Sie über die Tasten im Scheibenwischerhebel oder Multifunktionslenkrad ein Benutzerkonto auswählen ⇒ Bedienung und Anzeige im Infotainment-System .
    Nach Auswahl des Benutzerkontos werden die gespeicherten Fahrzeugeinstellungen aktiviert.
    Benutzerverwaltung und Einstellungen vornehmen
    Die Benutzerverwaltung und Auswahl von Einstellungen erfolgt bei eingeschalteter Zündung über das Infotainment-System im Menü Personalisierung. Das Menü kann über die Fahrzeugeinstellungen im Infotainment-System aufgerufen werden.
    Benutzerkonto wechseln
    Sie können das Benutzerkonto entweder über das Menü Personalisierung oder über das Menü Fahrzeugstatus auswählen.
    Fahrzeugschlüssel einem Benutzerkonto manuell zuweisen
    Sie können einen Fahrzeugschlüssel dem momentan aktiven Benutzerkonto zuweisen. Dazu muss die Schlüsselzuweisung Manuell ausgewählt sein.
    Fahrzeugschlüssel einem Benutzerkonto automatisch zuweisen
    Bei ausgewählter Schlüsselzuweisung Automatisch wird bei einem Wechsel des Benutzerkontos folgender Fahrzeugschlüssel dem Benutzerkonto zugeordnet:


    Personalisierbare Fahrzeugeinstellungen

    • Auf und Zu (Einzeltüröffnung, Komfortöffnung Fenster etc.).
    • Sitzeinstellungen.


    • Licht und Sicht (Tagfahrlicht, Kurvenlicht, Komfortblinken etc.).


    • Einstellungen der Klimaanlage.


    • Aktive Assistenzsysteme.


    • Fahrprofilauswahl.


    • Multifunktionsanzeige und Kombi-Instrument (Auswahl von Anzeigen).


    • Infotainment-System (Helligkeitsstufe und Sendersortierung).

    [Blockierte Grafik: https://vw-bordbuch.de/img/content/tipp.png]Ein neuer Fahrzeugschlüssel wird dem aktuellen Benutzerkonto zugeordnet. Um den Fahrzeugschlüssel einem anderen Benutzerkonto zuzuweisen, wählen Sie das gewünschte Benutzerkonto aus und weisen Sie es dem Fahrzeugschlüssel manuell zu.


    Mehr habe ich dazu nicht gefunden.


    Grüße Matzfetter