Hallo Andreazzz,
hier ein paar Vorschriften die der Gesetzgeber für ein Verkehrssicheres Fahrrad vorschreibt. Hoffe es hilft dir weiter.
Auf die richtige Ausstattung kommt es an. Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Vorgaben gemacht, die ein verkehrssicheres Fahrrad erfüllen muss.
Verkehrssicheres Fahrrad
Vorgeschrieben sind:
- zwei voneinander unabhängige Bremsen (für Kinder möglichst Hand- und Rücktrittbremse)
- eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte
- eine Lampe( vorne)
- ein weißer Reflektor (vorne)
- ein rotes Rücklicht
- ein roter Reflektor (hinten) (Rücklicht und Reflektor können integriert sein. Ein zweiter Reflektor ist ratsam, seit Juli 2017 aber nicht mehr vorgeschrieben.)
- vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen
- rutschfeste und festverschraubte Pedalen, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind
- Ein Dynamo ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Seit 2013 sind auch Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb zugelassen.
Ohne diese Ausstattung darf ein Rad im Verkehr nicht genutzt werden. Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) muss die Beleuchtung auch tagsüber funktionieren, alle Rückstrahler müssen immer vollständig vorhanden sein.