Hallo,
vermute das der Taster nicht lange genügt das Signal hält.
Grüße Matzfetter
Hallo,
vermute das der Taster nicht lange genügt das Signal hält.
Grüße Matzfetter
Hallo Rascal,
nein ich werde keinen bauen, wenn bauen lassen mit alles Anpassungen.
Grüße Matzfetter
Hallo,
schau doch mal bei EBay, hier gibt es diverse Anbieter.
Ein Fach unter suchen eingeben.
„Original VW Tiguan AD1 GetränkehalterFach 5NB862531“
Grüße Matzfetter782AF002-9E03-4E81-9AB7-0738E19F80F5.jpeg
Hallo zusammen,
Kennt einer, oder hat einer seine Auspuffanlage angepasst
so das auf beiden Seiten die Abgase austreten?
Gibt es Umbausätze für den Auspuff?
Bin für Hinweise dankbar, spiele damit die Auspuffanlage meines 2.0 TDI
umbauen zulassen.
Grüße Matzfetter
Hallo,
hast du mal den Knopf für die Entriegelung etwas länger gehalten?
Grüße Matzfetter
Hallo,
dann drück ich mal die Daumen das es klappt.
Grüße Matzfetter
Hallo RudiTSI2.0,
dann wünsche ich Dir eine gute und knitterfreie Fahrt.
Grüße Matzfetter
Hallo Andreazzz,
Es gibt halt Mitstreiter die legen alles auf die Goldwaage.
Dabei soll das Forum zum Austausch untereinander sein.
Der eine Weiß dieses, der andere Weiß jenes.
Letztendlich wird die Anfrage aufgeklärt und jeder hat etwas gelernt.
Grüße Matzfetter
Hallo Andreazzz,
es geht nichts über einen echten Winterreifen,
spätestens bei Schnee im Harz, auf dem Feldberg
oder, oder gibt es keine Alternative.
Grüße Matzfetter
Hallo zusammen,
hier noch einmal ein Artikel vom ADAC der für die M+S Kennzeichnung eine Übergangsfrist bis 2024 vorsieht.
M+S- und/oder „Alpine“-Symbol (Winterreifen/Ganzjahresreifen)
Winterreifen wurden bislang überwiegend mit "M+S", oder ähnlichen Abkürzungen ge- kennzeichnet. Allerdings sind und waren nicht alle Reifen mit M+S-Symbol auch echte Winter- reifen. Deswegen wurde sei- tens des Verord- nungsgebers in 2017 die Defini- tion von Winterreifen präzisiert. Winterreifen, die nach dem 31.12.2017 (ab DOT 0118) gefertigt werden, müssen über das sogenannte „Alpine-Sym- bol“ (siehe Bild 4a, Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auch „Three- Peak-Mountain-Snowflake“-Symbol genannt) verfügen. Damit wird bestätigt, dass dieser Reifen definierte und nachgewiesene Mindestanforderungen für den Einsatz auf Schnee erfüllt.
Die Übergangsfrist für die Anerkennung von Reifen, die über eine M+S-Kennzeichnung verfügen, als Winterreifen gilt bis 30.09.2024. Bis zu diesem Termin werden im Rahmen der „situativen Winterreifenpflicht“ Reifen mit M+S-Kennzeichnung als Winterreifen anerkannt. Rei- fen, die für den ganzjährigen Einsatz gedacht sind und deswegen auch bei winterlichen Straßen- verhältnissen funktionieren müssen (Ganzjahresreifen), werden in diesem Zusammenhang wie Winterreifen behandelt.
Auch sie erfüllen die Mindestanforderungen, wenn sie das „Alpine-Symbol“ tragen.
Für Winter- und Ganzjahresreifen, die mit M+S- (bis 2024) und/oder dem Alpine-Piktogramm-Sym- bol versehen sind, gilt, dass ihr Speed-Index (siehe auch Punkt f: Geschwindigkeitssymbol) unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen darf, wenn der Fahrer mittels Aufkleber im Sichtfeld oder Displayanzeige über die reduzierte Höchstgeschwindigkeit der Reifen informiert wird und er diese Höchstgeschwindigkeit einhält.
In einigen europäischen Ländern kann "Winterausrüstung" (teilweise bei entsprechender Beschil- derung) vorgeschrieben sein. In diesen Fällen müssen Reifen mit den genannten Symbolen ver- wendet werden. Insbesondere in Österreich wird darüber hinaus eine Profiltiefe von mindestens 4 mm gefordert - mit weniger Profil gelten diese Reifen schlichtweg als Sommerreifen. In Deutsch- land sind entsprechend der „situativen Winterreifenverordnung“ bei winterlichen Straßenverhält- nisse Winterreifen vorgeschrieben. In diesen Fällen darf nur mit Reifen gefahren werden, die min- destens ein M+S-Symbol (bei Reifenherstellung vor dem 1.1.2018) oder das „Alpine-Symbol“ (bei Reifenherstellung nach dem 31.12.2017) tragen.
Nach dem 30.09.2024 werden nur noch Winterreifen mit „Alpine-Symbol“ als Winterreifen im Sinne der „situativen Winterreifenpflicht“ nach §2 Abs. 3a StVO anerkannt werden.
Besondere Vorschriften für die Verwendung von M+S-Reifen im italienischen Sommer:
In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen (Reifen mit M+S-Kennzeichnung) nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex der Standardbereifung (Sommerreifen) entspricht. In der Zeit zwischen dem 15. Oktober und 15. Mai des Folgejahres (Winterhalbjahr) gilt: In diesem Zeitraum dürfen wegen der Winterreifenpflicht auch solche Reifen verwendet werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen, als in den Fahrzeugpapieren vorgesehen ist (mit entsprechendem Geschwindigkeitsaufkleber im Sichtfeld des Fahrers.
Grüße Matzfetter