Beiträge von Matzfetter

    Hallo zusammen,


    was mich persönlich an dieser Angelegenheit am meisten stört ist das
    man die Betroffenen, die ja feststehen nicht einfach informiert.
    Das Problem besteht ja nicht erst seit Gestern. Nur durch einen Zufall
    erfährt man das man betroffen ist. Mir scheint als wolle VW das ganze
    Aussitzen, wie man das halt so macht. Wo kein Kläger da kein Richter.


    Aber das betrifft ale Hersteller.


    Grüße Matzfetter

    Hallo Zusammen,
    hier ein Artikel der in der Auto Motor und Sport steht.
    Bei einzelnen Tiguan und Touran Modellen mit Panoramadach und Ambientebeleuchtung kann es vorkommen, dass Feuchtigkeit in das LED-Modul eindringt. Das kann zu einem Kurzschluss mit anschließender Wärmeentwicklung im LED-Modul führen. In der weiteren Folge kann das einen Schmorschaden am Dachhimmel verursachen. Unter sehr ungünstigen Rahmenbedingungen kann daraus auch ein Fahrzeugbrand entstehen“, erklärt Michael Franke, Kommunikation Produktsicherheit bei VW. Bisher sind keine Unfälle oder Personenschäden bekannt.
    Betroffen sind der Tiguan und der Touran aus dem Fertigungszeitraum bis zum 05.07.2018. Weltweit sind dies ca. 625.000 Tiguan und ca. 73.500 Touran Modelle. Davon befinden sich ca. 30.000 Tiguan Modelle und ca. 22.500 Touran Modelle in Deutschland. Die Rückrufaktion wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.
    VW Tiguan und VW Touran müssen in die Werkstatt
    Sobald eine Freigabe für die Servicemaßnahme vorliegt, werden die Halter angeschrieben und gebeten, mit ihrem Volkswagenpartner einen Termin zur kostenfreien Umrüstung ihres Fahrzeugs zu vereinbaren. Wie lang der Werkstattaufenthalt wird und was überhaupt dort gemacht wird, ist aktuell noch nicht klar. „Der Fehler wurde im Rahmen der kontinuierlichen Feldüberwachung festgestellt. Das betroffene Fahrzeugteil, die Ambientebeleuchtung, ist ein Zulieferteil“, verrät Michael Franke weiter.
    Die Aktion wird nachvollziehbar in den Fahrzeugdaten vermerkt. Nach erfolgter Durchführung aller erforderlichen Arbeiten (alle Kriterien) ist im Digitalen Serviceplan unter <Eintragung der Werkstatt> im Textfeld „Aktion xxxx durchgeführt“ einzutragen. Anschließend ist der Komplettnachweis der Serviceereignisse auszudrucken und dem Bordbuch beizulegen. Liegt kein digitaler Serviceplan vor, ist erst nach erfolgter Durchführung aller erforderlichen Arbeiten (alle Kriterien) ist die Eintragung „Aktion xxxx Datum/Stempel“ im Service-Plan unter „Raum für Eintragungen der Werkstatt“ vorzunehmen.


    Grüße Matzfetter

    Hallo TuRbinio,


    hierbei handelt es sich um einen offiziellen Rückruf wegen Brandgefahr,
    heißt das Fahrzeug kann abbrennen. Das kannst Du mal deinem
    Freundlichen um die Ohren h.......
    Bei meinem da Fehler in der Herstellung keine Probleme mit dem Ersatzwagen.
    Habe ich allerdings abgelehnt da ich bei der Reparatur anwesend war.


    Grüße Matzfetter