Also ich finde da nur was zu den EA288 in den USA und in Europa lediglich beim Golf VII mit BJ2015. Der Tiguan wurde ab 2016 gebaut. Da wurde schon sehr genau hingeschaut.
Beiträge von FlorianSBG
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@Andreazzz Ich sag jetzt nichts dazu und denk mir meinen Teil
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falscher Thread Rudula
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Jede FIN funktioniert. Der prüft nur ob die FIN EA189 hat.
Gib mal deine Quelle an was denn angeblich beim EA288 geschummelt wurde. Dazu finde ich nämlich nix.
Eine von vielen glaubwürdigen Quellen für meine Behauptung ist der ADAC: https://www.adac.de/verkehr/ab…ea288-ebenfalls-betroffen
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Ja, eindeutig nach Dieselskandal (EA189).
Der EA288 hat solche "Optimierungen" (Schummeleien) nachweislich nicht.
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Soll heißen dass der nur prüft ob dein Motor ein EA189 ist, und das ist er nicht (weil EA288).
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Der Link ist aber noch aus EA189 Zeiten.
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Es gibt 4 Abläufe. Die beiden vorderen verlaufen durch die A-Säule in die vorderen Radkästen, die beiden hinteren durch die C-Säule in die hinteren Radkästen (Quelle: Offizieller Reparaturleitfaden Tiguan).
- siehe Editierungshinweis -
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Ich kann mit dem Facelift auch nichts anfangen. Lediglich das Heck ist etwas fescher geworden. Wo ich vor allem ein Problem habe ist im Innenraum, wo jahrzehntelang bewährte Drehregler kapazitiven Touchflächen gewichen sind, die man nicht ohne hinzuschauen bedienen kann. Mein Leasing läuft im Dezember aus und ich bin noch unschlüssig was ich danach machen werde. Derzeit tendiere ich dazu das Fahrzeug zu übernehmen und weiterhin zu fahren, da mir die Alternativen aus dem Hause VW allesamt nicht zusagen. Möglicherweise wechsle ich aber auch ins Audi oder Skoda Lager, das wird sich noch weisen. Im Moment ist die Tendenz aber dahingehend das jetzige Fahrzeug zu behalten, da ich damit immer sehr zufrieden war und keine Probleme hatte.
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Ist definitiv nicht so. Da gab's auch schon mal ein Urteil dazu. Wenn das Service bei einer qualifizierten Werkstatt durchgeführt und fachgerecht dokumentiert ist, erlischt der Garantieanspruch (wohlgemerkt: die Werksgarantie von 2 Jahren) nicht. Etwas anderes ist es bei der Garantieverlängerung. Wenn man diese erwirbt und diese auch greifen soll im Fall der Fälle, dann müssen alle Inspektionen/Service usw. nach Ablauf der Werksgarantie zwingend in der Markenwerkstatt erfolgen. Andernfalls fällt man um diese um.