Lieber Andreazzz
Ich würde sofort einen Rechtanwalt einschalten, damit die Gegenseite sofort weiss, daß du juristisch beraten und verteidigt wirst. Ist erst mal eine hohe Strafe ausgesprochen, ist diese nur per Gerichtsverhandlung zu kippen bzw. reduzierbar.
Dazu kommt, daß man in Deutschland als Autofahrer gegen Fahrradfahrer oder Fussgänger im Schadensfall immer der böse böse Autofahrer ist, der den wehrlosen Radfahrer oder Fussgänger willkürlich über den Haufen gefahren hat - egal wieviel dieser selber zu dem Geschehen beigetragen hat.
Gerade da Dein Unfallpartner ein Polizist war, ist juristischer Beistand unbedingt anzuraten. Denn von dieser Seite wird Dir einiges an Ungemach entgegentreten. Auch muss im Vorfeld klargelegt sein, daß dein Unfallgegener aufgrund mangelhafter Fahrradausrüstung eine erhebliche Mitschuld trägt. Ob eine dunkle Kleidung juristisch zusätzlich zur Mitschuld taugt, wage ich zu bezweifeln. Da solche Fälle gerne durch die Staatsanwaltschaft per Strafbefehl (also ohne Verhandlung) erledigt werden, müssen der Staatsanwaltschaft auch alle entlastenden Umstände bekannt sein, um eine gerechte Strafhöhe festzusetzen.
Und dies kann ein Anwalt nun mal am besten formulieren. Ich will Dir nicht zu Nahe treten, aber man schreibt leicht selber etwas in eine Stellungnahme rein, was einem dann zum eigenen Nachteil ausgelegt werden kann. Einem Anwalt sollte oder wird das kaum passieren.
Hoffe, daß Du glimpflich aus der Sache herauskommst und Dein Unfallgegner keine schweren Verletzungen davon getragen hat.
VG Uwe