Beiträge von hilgen-de

    Hallo Schierf.
    Du hast sicher Recht, alles Geschmacks- und Ansichtsache. Rudi kann ja noch vor der Bestellung Probefahren, damit er hinterher nicht enttäuscht ist.


    Wenn ich mir dein Bild ansehe - Kompliment : Du hast auch ein sehr schickes Auto :thumbsup:

    Aber beachten, wenn man sich für 20 Zoll entscheidet : Ohne DCC verliert das Fahrwerk jeglichen Komfort. Wenn dann noch das Sportfahrwerk dazu kommt, au weia.


    Haben 2 Tiguan mit 20 Zöllern, aber nur einer mit DCC. Unterschied wie Tag und Nacht. Bin am überlegen, den ohne DCC wieder zurück zu rüsten auf maximal 18 Zoll. Wo der mit DCC über Strassenschäden hinweggleitet, holpert der andere bis ins Kreuz hinterher. Außer man mag sowas.


    Zumindest vor der Bestellung Probefahren wäre ratsam.


    Gruss Uwe

    Werde jetzt den "Sound" (kein R-Line) meiner Liebsten mit den Emblemen vom Allspace nachrüsten. Sehen genauso aus wie die seitlichen R-Line Embleme, aber ohne R-Line Schrift.


    https://www.ebay.de/itm/Exterieur-Fender-Side-Grille-Leisten-4-Stück-für-VW-Tiguan-2-Gen-2016-2017/263584209083?ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&_trksid=p2055119.m1438.l2649



    Gruss Uwe


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    WOW - habe für die kompl.Jahresinspektion mit Longlife-Ölwechsel 227.- Euro bezahlt beim VW-Händler.
    Also Preise vergleichen lohnt - meiner ist der kleinere VW-Händler im Ort. Beim Großen wäre es um Längen teurer geworden.


    Was deine Service-Intervallanzeige betrifft - abenteuerlich - solltest Du vielleicht mal mit Deinem Händler klären, der den Service gemacht hat.


    Gruß Uwe

    Hallo Daycruiser. Ja, lese immer den ganzen Text.
    Wollte nur darauf aufmerksam machen, daß in der Überschrift (oder neudeutsch Headline) gefragt ist, welche Ausstattung (wörtlich) am besten gefällt. Und das war doch sicher nicht Sinn dieser Umfrage.


    Insbesondere, da hier auch viele mitlesen, die keinen oder noch keinen Tiguan haben bzw. im Konfigurator einen Tiguan durchspielen.


    Aber deshalb brauchst Du doch nicht gleich böse sein oder ?


    Grüsse Dich ganz herzlich
    Uwe

    Habe den Bericht über das BGH Urteil über Dashcams auch heute gehört auf NDR 2.


    Es wurde aber ausdrücklich gesagt, daß das Filmen mit Dashcams als Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat gewertet werden kann. Insbesondere, wenn der im Falle eines Unfalls der Unfallgegner die hinzugerufene Polizei auf die Dashcam Aufzeichnung hinweist.


    Weiterhin wurde zur Verwertbarkeit der Aufnahmen gesagt, das ein Gericht entscheiden muß, ob das Interesse des Dashcam-Aufzeichners hinsichtlich seiner Unschuld als Unfallbeteiligter und seines Anspruchs auf ein gerechtes Verfahren und eines gerechten Urteiles höher zu bewerten ist als die verletzten Persönlichkeitsrechte der anderen Partei bzw. des möglichen Unfallgegners.


    SORRY ...